Was bedeutet Quarantäne und was ist erlaubt oder verboten?
Eine Quarantäne ist eine Absonderung bzw. Isolierung im eigenen Haushalt.
Was ist verboten?
- Empfang von Besuch
- Verlassen des Haushalts/der Wohnung, zum Beispiel für Spaziergänge
- Einkäufe oder sonstige Erledigungen außerhalb des Haushalts (bei Versorgungsproblemen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung)
- Bitte beachten, falls jemand für Sie Einkäufe erledigt: Die Einkäufe sind vor der geschlossenen Wohnungstür abzulegen, die Person entfernt sich dann. Anschließend öffnen Sie die Tür und nehmen die Ware an sich.
Was ist erlaubt?
- Benutzung des/der eigenen Gartens, Balkons oder Terrasse
- Quarantäneunterbrechungen wegen wichtiger Arzttermine bedürfen einer Genehmigung des Kreisgesundheitsamts. Dafür kontaktieren Sie uns bitte umgehend über dienst53@kreis-mettmann.de. Die Angabe einer gültigen Telefonnummer für die kurzfristige Klärung bitte nicht vergessen.
- In lebensbedrohlichen Lagen rufen Sie bitte umgehend die 112 an!
- Quarantäneunterbrechungen wegen vom Kreisgesundheitsamt angeordneter oder empfohlener Testungen bei offiziellen Teststellen. Die Fahrt zur Teststelle ist nur im Pkw zulässig, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Direkte Hin- und Rückfahrt, keine Umwege für andere Zwecke erlaubt.