Testmöglichkeiten
PCR-Teststellen im Kreis Mettmann
Eine kostenlose Testung erfolgt ausschließlich über den Haus- oder Kinderarzt sowie in den Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann.
Eine Terminabstimmung in den Probeentnahmestellen ist derzeit nicht notwendig.
Bitte bringen Sie für die Testung folgende Dokumente mit:
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte
- Ggf. Nachweis über positives Schnelltest-, Selbsttest- oder Pooltestergebnis
Bitte denken Sie daran, 30 Minuten vor der Testung keine Nahrung, Säfte oder Softdrinks mehr zu sich zu nehmen. Wassertrinken ist weiterhin erlaubt! Eine Testung in anderen als vom Kreis Mettmann betriebenen Teststellen kann mit Kosten für Sie verbunden sein. Suchen Sie daher bitte unsere Teststellen auf.
Hinweis: Falls Sie sich in Quarantäne befinden und keine Möglichkeit haben sollten, mit einem Pkw zur Teststelle zu fahren, melden Sie sich bitte unter dienst53@kreis-mettmann.de, damit wir ggf. einen Fahrdienst für Sie organisieren können.
Vom Kreis Mettmann betriebene Teststellen
Privat betriebene Teststellen
Welcher Test für wen?
Personen mit Symptomen ohne Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall
Klärung der Ursache
Personen mit Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen bzw. Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) ohne Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, wenden sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, der bzw. die einschätzt, ob eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte. Alternativ rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) an.
Gegebenenfalls PCR-Test
Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird gegebenenfalls eine Testung auf SARS-CoV-2 veranlassen.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses besteht eine Quarantänepflicht (§ 14 Absatz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW).
Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von einem bestätigten COVID-19-Fall
PCR-Test
Um eine mögliche Infektion ausschließen zu können, haben asymptomatischen Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen Anspruch auf zwei Testungen (§ 2 in Verbindung mit § 5 Coronavirus-Testverordnung BUND).
Die erste Testung sollte an Tag 1 und die zweite Testung an Tag 10 der Quarantäne erfolgen, sofern keine andere individuelle Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgt ist. Wenn Krankheitssymptome auftreten, sollte eine sofortige Testung erfolgen.
Die Testungen können in einer der drei vom Kreis Mettmann betriebenen Probeentnahmestellen in Hilden, Ratingen oder Velbert ohne vorherige Terminabstimmung vorgenommen werden.
Zusätzlich erhalten Sie hier ein Flussdiagramm zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen.